Reisedienst  
Sonntag, 12. November 2017  

Die Pastorinnen und Pastoren der Gemeinden im Landesverband NRW und eine recht große Zahl ehrenamtlicher PredigerInnen besuchen andere Gemeinden und predigen dort.

- Der festgelegte Termin ist der Sonntag nach der jährlichen Tagung der Pastorenschaft.
- Die Gemeinden erstatten nach Möglichkeit die Fahrtkosten der gesetzlichen Regelung entsprechend (2017: 30 Ct/ km) und zahlen den ehrenamtlichen PredigerInnen das in der Gemeinde übliche Predigthonorar.
- Die Kollekte des Sonntags wird einem Projekt zur Verfügung gestellt, das der Landesverbandsrat  auf seiner jährlichen Ratstagung beschließt.(Die Vertreter der Gemeinden haben beim Landesverbandsrates am 12.03.2016  beschlossen, dass der Reisedienst für alle verbindlich ist.)
Ab 2017 gehen wir davon aus, dass alle Gemeinden und Hauptamtlichen beim Reisedienst mitmachen.