Der Landesverband NRW möchte Gruppen und Einzelpersonen ermutigen, neue Ideen für das Reich Gottes zu entwickeln. Hierfür stellt er für das laufende Haushaltsjahr eine Summe von bis zu 25.000 Euro bereit, gedacht als Unterstützung von Initiativen, die einfach nicht am Geld scheitern dürfen.
Informiert uns also über Euer Erzählcafé, den Kinderzirkus, das Mutmachprogramm… und berichtet, warum und wofür Ihr eine Unterstützung benötigt. Der Fonds dient nicht dem Gemeindealltag. Vielmehr möchten wir missionarische Entdeckerlust fördern.
Wir benötigen keine fertigen mehrseitigen Konzepte. Aber wir bitten darum, dass ihr eure Idee kurz schildert und dabei die unten stehenden Richtlinien beachtet.
Einsendeschluss für die Bewilligungen im Jahr 2025 ist der 1. Oktober 2025.
Der Arbeitskreis „Innovationsfonds“ wird die Ideen anhand der beschriebenen Kriterien prüfen. Ihm gehören an: Annette Grabosch (AK Frauen), Lukasz Kasprowicz (GJW), Ingo Raupach (Leitung EFG Münster), Dieter Orzessek (ehemals AK Gemeindeentwicklung) und Martin Seydlitz (Referent).
In Absprache mit der Leitung des Landesverbandes können dann sehr unbürokratisch die Zusagen erfolgen.
Dabei ist zwar nicht an fünfstellige Summen gedacht, aber wir freuen uns, wenn das Geld abgefragt und dort eingesetzt wird, wo es den Gemeinden und der Sache Gottes nützt.
Hier noch einmal die Förderrichtlnien etwas präsiser:
- Anträge können nur von Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden des Landesverbandes NRW gestellt werden.
- Anträge müssen schriftlich formuliert werden und folgende Informationen beinhalten:
a) Beschreibung des Verwendungszweckes inklusive ihres Innovationsgrades sowie der missionarischen Ausrichtung.
Maßnahmen des Gemeindealltags werden grundsätzlich nicht gefördert.
b.) Aufstellung der voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme mit Aufsplittung Eigenanteil und gewünschter Betrag aus dem Innovationfonds
c.) Zeitpunkt des Starts und des geplanten Abschlusses der Maßnahme
d.) Wird die Maßnahme auch dann durchgeführt, wenn es keinen oder nur einen Teilbetrag des gewünschten Zuschusses gibt?
e.) Reichweite der Maßnahme: Wem kommt die Maßnahme zugute? Gemeindeumfeld, auch anderen Gemeinden, dem gesamten Landesverband? - Antragstellende Gemeinden stimmen zu, dass Informationen zu ihrer Maßnahme in geeigneter Form an Gemeinden des Landesverbands weitergegeben werden.
Ansprechpartner des Arbeitskreises
Martin Seydlitz,
(Foto von Markus Spiske auf Unsplash)